Englischer Garten: Ausreiten in München
Englischer Garten ist einer der Hotspots für Reiterinnen und Reiter in München, die in der bayrischen Landeshauptstadt ausreiten möchten. Man kann den ganzen englischen Garten von Norden nach Süden mit dem Pferd durchqueren. Es wird durch kleine Bäche oder Teiche geritten, es gibt wunderschöne Galopp-Strecken und man hat auch gute Gelegenheiten eine kleine Pause einzulegen und die Pferde zu versorgen.
12 Kilometer Sandwege, Galoppbahn...
Der Englische Garten in München bietet ungefähr 12 Kilometer Sandwege, eine Galoppbahn und es stehen in der Region Englischer Garten in München sogar zwei Springplätze zur Verfügung. Vor Ort befindet sich die traditionsreiche Universitäts-Reitschule von München. Die Springplätze sind übrigens mit der U3 und U6 in der Königinstraße 34 erreichbar. In einer langen Bahn von Norden nach Süden erstreckt sich auch ein Netz von Sprunghindernissen, also von teilweise natürlichen Sprüngen und auch aufgestellten Hindernissen, die man mit dem Pferd bewältigen kann, wer das im Rahmen eines Ausrittes in München ausprobieren möchte.
Getrennte Wege beim Ausreiten in München
Die schönsten Möglichkeiten zum Ausreiten in München sind natürlich immer dann gegeben, wenn man einen echten Reitweg an, denn dort ist man von anderen Fahrzeugen natürlich ungestört. Aber das Reiten in München ist natürlich auch auf anderen Strecken nicht verboten, man muss nur eben dort auch damit rechnen, dass man Radfahrer, Wanderer oder andere Verkehrsteilnehmer häufiger trifft. Auch am Reitweg kann man nicht einfach rücksichtslos ausreiten gehen, sondern die Rücksicht ist auch dort ein Gebot der Stunde. Beim Ausreiten in München sollte man insbesondere beachten:
- Es gibt Reitverbote, also Wege und Strecken auf denen das Reiten definitiv verboten ist, man erkennt das auch am Reitverbotsschild (roter Kreis mit weißem Innenteil und einem schwarzen Pferd bzw. Pferd mit Reiter).
- Das Tempo beim Reiten, egal ob auf einer normalen Straße oder auf einem Reitweg muss immer den Gegebenheiten angepasst werden.
- Kreuzungen von Reitwegen beim Ausreiten in München sollte man immer im Schritt-Tempo queren, nie einfach über eine Kreuzung galoppieren.
- Und wenn man mit dem Pferd auf einem Waldweg in München beim ausreiten bei anderen Waldbesuchern, Fußgängern beispielswiese vorbeireitet, dann ist das jedenfalls auch im Schritt-Tempo zu tun und nicht im Galopp!
Ausreiten in München und Gesetze
Bis ins Jahr 1975 gab es in Bayern eine Regelung, die besagte, dass man ausschließlich auf Wegen und Grundstücken reiten darf, die explizit zum Reiten freigegeben sind. Diese Regelung wurde im Jahr 1975 vom bayrischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig beachtet und daher für nichtig und ungültig erklärt. Bis dahin hatte man das Reiten als weiteres Beispiel sportlicher Betätigung gesondert geregelt. Da das Reiten aber nicht weiter als rein sportliche Betätigung angesehen wird, sondern auch als Möglichkeit der reinen Erholung hat der Gerichtshof festgelegt, dass das Reiten auf Wegen und Flächen in der freien Natur zu erholungszwecken möglich ist. Reiten ist also in Bayern auf öffentlichen Wegen und auf privaten Wegen, die unter ein Betretungsrecht fallen, ebenfalls erlaubt, solange der Besitzer des Weges das Reiten dort nicht explizit verbietet oder die behördlichen Einschränkungen dafür gültig werden, wenn es sich beispielsweise um ein besonders Naturschutzgebiet handelt.
Ausreiten im Wald
Für das Reiten im Wald bestimmt § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBI l S. 1037), dass es dort nur auf Straßen und Wegen gestattet ist. Diese Regelung stellt jedoch derzeit kein unmittelbar geltendes Recht dar, da nach § 5 Bundeswaldgesetz lediglich eine Anpassungspflicht für die Landesgesetzgebung innerhalb von zwei Jahren begründet wird. Gemäß Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 des Forststrafgesetzes kann mit Geldbuße belegt werden, wer einen fremden Wald dadurch gefährdet, dass er vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt außerhalb von Wegen fährt, reitet oder Vieh treibt. Diese Vorschrift steht im Einklang mit der vorgenannten rahmenrechtlichen Regelung des § 14 Abs. 1 Bundeswaldgesetz.
Die Regelung klingt etwas kompliziert, im Grunde ist beim Ausreiten im Wald in Bayern und somit natürlich auch in München und der Umgebung von München vor allem zu beachten, dass man eben keinesfalls abseits der Reitwege irgendwo im Gestrüpp einfach reiten gehen darf. Das kann den Waldbestand gefährden oder auch für andere Waldbewohner, also Wildtiere, eine Bedrohung darstellen. Daher ist das Ausreiten abseits von Wegen und Straßen in den Wäldern von Bayern nicht gestattet.
Ausreiten im Süden und Norden von München
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern zielt Bayern nicht auf eine gesonderte, käufliche Reiterlaubnis auf den öffentlichen Gründen der bayrischen Staatsforste ab. Die Waldwege der bayrischen Staatsforste fallen unter Privatwege, weil das Unternehmen quasi ebenso einfach Eigentümer des Waldes ist, wie andere Unternehmen oder Privatpersonen auch. In einer entsprechenden Information der Staatsforste, es gibt auch eine eigene Broschüre "Reiten und Fahren im Staatswald", die man hier als PDF herunterladen kann, ist das Reiten und Fahren von Kutschen, also nicht motorisierten Fahrzeugen, ohne behördliche Genehmigung möglich. Es ist weiters festgelegt, dass alle Teile der freien Natur hierzu von jedermann unentgeltlich betreten werden können. Und im Naturschutzgesetz von Bayern ist dann noch zusätzlich festgelegt, dass zum Betreten zu Fuß auch das reiten und Fahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft (also beispielsweise eine Pferdekutsche) zählt.
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